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   LSG Baden-Württemberg, 05.02.2019 - L 1 U 428/17   

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LSG Baden-Württemberg, 05.02.2019 - L 1 U 428/17 (https://dejure.org/2019,85590)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 05.02.2019 - L 1 U 428/17 (https://dejure.org/2019,85590)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 05. Februar 2019 - L 1 U 428/17 (https://dejure.org/2019,85590)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 05.07.2011 - B 2 U 17/10 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - mittelbare Unfallfolge -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 05.02.2019 - L 1 U 428/17
    Er kann vielmehr wählen, ob er stattdessen sein Begehren mit einer Kombination aus einer Anfechtungsklage gegen den das Nichtbestehen des von ihm erhobenen Anspruchs feststellenden Verwaltungsakts und einer Verpflichtungsklage verfolgen will (BSG, Urteil vom 05.07.2011 - B 2 U 17/10 R = BSGE 108, 274 = SozR 4-2700 § 11 Nr. 1 Rn 12 ff.).

    Ob ein Gesundheitsschaden dem Gesundheitserstschaden des Arbeitsunfalls als Unfallfolge im engeren Sinne zuzurechnen ist (sog. haftungsausfüllende Kausalität), beurteilt sich nach der Zurechnungslehre der Theorie der wesentlichen Bedingung (st. Rspr., vgl. stellvertretend BSG, Urteil vom 05.07.2011 - B 2 U 17/10 R = BSGE 108, 274 = SozR 4-2700 § 11 Nr. 1 Rn. 28 ff. m.w.N.).

  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 05.02.2019 - L 1 U 428/17
    "Wesentlich" (zurechnungsbegründend) ist der Gesundheitserstschaden für den weiteren Gesundheitsschaden nach der in der Rechtsprechung des BSG gebräuchlichen Formel, wenn er eine besondere Beziehung zum Eintritt dieses Schadens hatte (vgl. nur BSG, Urteil vom 9.5.2006 - B 2 U 1/05 R - BSGE 96, 196 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 17 Rn. 15 ff. m.w.N.).
  • BSG, 15.05.2012 - B 2 U 31/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - unmittelbare und mittelbare

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 05.02.2019 - L 1 U 428/17
    Beide Rechtsschutzformen sind grundsätzlich gleich rechtsschutzintensiv (BSG, Urteil vom 15.05.2012 - B 2 U 31/11 R = NZS 2012, 909).
  • BSG, 30.04.1985 - 2 RU 43/84

    Schädigung der Leibesfrucht - Schädigung während der Geburt

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 05.02.2019 - L 1 U 428/17
    Die anspruchsbegründenden Tatsachen, nämlich die versicherte Tätigkeit, die schädigende Einwirkung und die als Unfallfolge geltend gemachte - konkrete und klar definierte (BSG, Urteil vom 09.05.2006, a.a.O) - Gesundheitsstörung müssen i.S. eines Vollbeweises erwiesen sein, d.h. bei vernünftiger Abwägung des Gesamtergebnisses des Verfahrens muss der volle Beweis für das Vorliegen der genannten Tatsachen als erbracht angesehen werden können (vgl. u.a. BSG, Urteil vom 30.04.1985, 2 RU 43/84, SozR 2200 § 555a Nr. 1).
  • LSG Baden-Württemberg, 30.06.2017 - L 8 U 729/16

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verwertbarkeit eines nachträglich genehmigten und

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 05.02.2019 - L 1 U 428/17
    Anders als im gerichtlichen Beweisverfahren scheidet eine nachträgliche Genehmigung des im Verwaltungsverfahren veranlassten Gutachtens eines hierzu nicht beauftragten Arztes nicht von vornherein aus (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 30.06.2017 - L 8 U 729/16 -, juris).
  • LSG Hamburg, 20.05.2015 - L 5 KA 60/13

    Höhere Gesamtvergütung und Einbehalt zum Zweck der Anschubfinanzierung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 05.02.2019 - L 1 U 428/17
    Entscheidet ein Gericht zur Sache und bejaht es dabei ausdrücklich oder konkludent die Zulässigkeit einer Klageänderung, so ist das Rechtsmittelgericht hieran gebunden (BSG, Urteil vom 26.04.1979 - 5 RKnU 7/77 -, BSGE 48, 159-164, SozR 2200, § 119, Nr. 1; LSG Hamburg, Urteil vom 20.05.2015 - L 5 KA 60/13 -, Rn. 34, juris; Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 12. Auflage, § 99, Rn. 15).
  • LSG Baden-Württemberg, 27.03.2014 - L 6 U 4001/13

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - haftungsausfüllende Kausalität -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 05.02.2019 - L 1 U 428/17
    Zwar ist bei einem neurologischen Gutachten, das knapp 11 Monate nach der persönlichen Untersuchung des Klägers erstellt wurde, die Grenze zur Unverwertbarkeit noch nicht überschritten (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 27.03.2014 - L 6 U 4001/13 -, juris, in dem eine Grenze von 1 Jahr bei einem psychiatrischen Gutachten angenommen wurde), dennoch bestehen erheblich Zweifel daran, dass sich ein Gutachter nach einem derart langen Zeitraum überhaupt noch an die Untersuchungsperson erinnern kann, so dass ein dergestalt erstelltes Gutachten zwar bezüglich einzelner dokumentierter Befunde verwertbar ist, insgesamt aber nicht geeignet erscheint, hierauf eine richterliche Überzeugung hinsichtlich einer Kausalitätsbeurteilung zu stützen.
  • BSG, 26.04.1979 - 5 RKnU 7/77

    Abtretung von Rentenansprüchen - Stammrecht - Zustellung von Bescheiden -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 05.02.2019 - L 1 U 428/17
    Entscheidet ein Gericht zur Sache und bejaht es dabei ausdrücklich oder konkludent die Zulässigkeit einer Klageänderung, so ist das Rechtsmittelgericht hieran gebunden (BSG, Urteil vom 26.04.1979 - 5 RKnU 7/77 -, BSGE 48, 159-164, SozR 2200, § 119, Nr. 1; LSG Hamburg, Urteil vom 20.05.2015 - L 5 KA 60/13 -, Rn. 34, juris; Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 12. Auflage, § 99, Rn. 15).
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